Beitrag in zwei Teilen von P. Montavon / I. Jabbour (Teil 1) und M. Jau / M. Gartenmann (Teil 2). Teil 1: Gesellschaftsrecht, Rechnungslegungsrecht.1 Im ersten Teil des Beitrags werden die rechtlichen und buchhalterischen Aspekte des Erwerbs eigener Kapitalanteile durch die AG, die GmbH und die Genossenschaft systematisch behandelt. Obwohl die AG und die GmbH sehr ähnliche Regelungen kennen, die in den Art. 659 – 659b, 656b Abs. 5 OR (AG) und Art. 783 OR (GmbH) klar definiert sind, weist jede dieser Gesellschaftsformen Besonderheiten auf. Dagegen ist der Erwerb eigener Anteilsscheine durch die Genossenschaft nicht geregelt, muss aber mit gewissen gesetzlichen Vorgaben im Einklang stehen, wie der Einschränkung in der Verwendung der Reserven (Art. 860 Abs. 3 OR) und einer allfälligen – der AG und der GmbH fremden – statutarisch begründeten Rückzahlung der Anteilsscheine an ausscheidende Genossenschafter und deren Erben (Art. 864 Abs. 2 OR). Mangels einer klaren gesetzlichen Regelung beruht der Erwerb eigener Kapitalanteile durch die Genossenschaft im Wesentlichen auf der sorgfältigen Beurteilung durch die Geschäftsführung. In diesem Teil werden auch die steuerlichen Aspekte in ihren Grundzügen erörtert, um den Zusammenhang zwischen den rechtlichen Vorgängen und ihren steuerlichen Auswirkungen herstellen zu können. Der zweite Teil des Beitrags, der zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen soll, wird sich systematisch mit den steuerlichen Aspekten befassen.2