Bei der Eingeschränkten Revision lässt sich der Prüfablauf zeitlich wie folgt unterteilen:
- Vorarbeiten vor Erhalt der Jahresrechnung,
- Vorarbeiten nach Erhalt der Jahresrechnung,
- Durchführung von Prüfhandlungen beim zu prüfenden Unternehmen sowie Aktenvervollständigung, Schlussbesprechung und Berichterstattung.
Bei den Vorarbeiten vor Erhalt der Jahresrechnung versendet man an die Verantwortlichen des zu prüfenden Unternehmens Fragebögen: Ziel dieser Befragungen ist es, dem Kunden eine Checkliste bezüglich der Zusammenstellung eines Abschlussordners vorzugeben. Weiter nimmt der Kunde Stellung zur Wertbasis (Fortführung oder Liquidation), zu offensichtlichen Risiken im Geschäftsumfeld, zur Ordnungsmässigkeit der Jahresrechnung und zu den einzelnen Bilanzpositionen. Auch sollte uns der Kunde für die einzelnen Bilanzpositionen die Veränderungen der Stillen Reserven mitteilen.
Zu den Vorarbeiten nach Erhalt der Jahresrechnung gehört unter anderem die Erfassung der Berichts- und Vorjahreszahlen. Eine erste Zahlenanalyse wird möglich: Es werden die wesentlichen Fragestellungen, Unregelmässigkeiten und die Besonderheiten festgehalten. Es ist nun möglich, eine Prüfplanung durchzuführen (Frage Fortführung, erste Bestimmung der Wesentlichkeiten für Ergebniskorrekturen und Umgliederungen in Bilanz und Erfolgsrechnung) und den Prüfteil 1 vorzubereiten (ungeprüfte Zahlen, aber ergänzt um die Angaben des Kunden und die ersten Annahmen des Prüfers).
Die Vertiefungsprüfungen werden beim zu prüfenden Unternehmen in Form weiterer Befragungen und Besprechungen durchgeführt. Gestützt auf die vorbereiteten Unterlagen und zurückerhaltenen Fragebögen, führt der Prüfer die eigentliche Revision durch. Er nimmt Einsicht in alle prüfrelevanten Unterlagen. Der Prüfer erörtert offene Fragen mit den zuständigen Mitarbeitern des geprüften Unternehmens; noch fehlende wesentliche Unterlagen werden nachverlangt.
Während der Prüfung beim Kunden wird die Analyse laufend verfeinert: Übersteigt ein Mangel (oder mehrere Mängel kumuliert) wertmässig die Wesentlichkeitsgrenze, so sind Korrekturen nötig. Es gibt Korrekturen mit Einfluss auf das Unternehmensergebnis und / oder Umgliederungen innerhalb von Bilanz und / oder Erfolgsrechnung. Als Zwischenergebnis oder besser als Kontrollgrösse erhält der Prüfer den definitiven Abschluss zu Buchwerten. Unter Einbezug der Bildung und Auflösung von Stillen Reserven kommt der Prüfer zum betriebswirtschaftlichen Abschluss. Anhand der nun vorliegenden effektiven Zahlenbasis führt der Prüfer in Prüfteil 2 abschliessende Ergänzungs- und Detailprüfungen in allen Bereichen durch, welche unter den Prüfungen Teil 1 noch unwesentlich waren, aber nun aufgrund der betriebswirtschaftlichen Korrekturen wesentlich geworden sind.