Seriöse Treuhänder haben die Absicht, sich an diese Regeln zu halten. Nur kann ihnen die elektronische Datenbearbeitung dabei einen dicken Strich durch diesen guten Vorsatz machen. Ein aktuelles Beispiel ist das Betriebssystem Windows 10 von Microsoft. Die Gratisversion wurde den Nutzern als Update geradezu aufgedrängt, was natürlich nicht aus reiner Kundenfreundlichkeit geschah. Das erkennt man, wenn man die Datenschutzbestimmungen liest. Windows 10 basiert auf einer Cloud und man kann es nicht nur für Computer, sondern auch für Tablets oder Smartphones verwenden.
Laut den sogenannten «Datenschutzbestimmungen» erhebt Windows u. a. folgende Daten: Kontaktdaten, Kennwörter, Kennworthinweise und ähnliche Sicherheitsinformationen, die für die Authentifizierung und den Kontozugriff verwendet werden, Interessen, Zahlungsdaten, Nutzungsdaten. Diese umfassen auch Daten über die Geräte, einschliesslich IP-Adresse, Informationen über die Betriebssysteme, Kontakte und Beziehungen.
Dazu heisst es: «Sie haben die Wahl zu bestimmen, welche Daten wir erheben. Wenn Sie aufgefordert werden, personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen, können Sie dies ablehnen. Wenn Sie sich jedoch dazu entscheiden, keine Daten anbieten zu wollen, die für eine Bereitstellung eines Dienstes erforderlich sind, werden Sie möglicherweise nicht in der Lage sein, einige Funktionen oder Dienste zu verwenden.» Selbst wenn man die Datenübertragung an Windows so weit wie möglich ausschliesst, ist Vorsicht geboten. Nach Aussagen von Computerfachleuten gilt für alle Clouds: Über Daten, die mal drin sind, verliert man praktisch die Kontrolle.