Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) wurde in der Schweiz im Wesentlichen durch den Steuerstreit mit der EU und durch die Globalisierung des Steuerwettbewerbs ins Leben gerufen. Die Schweiz will mit der Modernisierung erreichen, dass sie die OECD- und EU-Standards erfüllt. Sie antwortet mit der Reform auf den steigenden Druck aus dem Ausland. Inhaltlich geht es dabei u. a. um die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Erträgen, um die Frage der Abschaffung der Privilegierung bestimmter Gesellschaftsformen und um das Überdenken von Steuererleichterungen. Gleichzeitig soll die Reform das neue System in der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb als Steuerstandort stärken.
Die internationale Kompatibilität im Steuerbereich ist für die Schweiz und ihre Unternehmen wichtig, weil andernfalls eine zunehmende wirtschaftliche und rechtliche Isolation droht – etwas, das wir uns als kleines Exportland nicht leisten können und wollen. Eine zweite Herausforderung, die oft vergessen wird: Parallel zum Druck, der gegen unsere heutige Steuersituation international aufgebaut wurde, haben viele andere Länder ihre Hausaufgaben gemacht und ihre Steuersysteme so attraktiv ausgestaltet, dass die Schweiz in Rückstand geraten ist. Der Handlungsbedarf ist also mindestens doppelt angezeigt, wenn nicht gar dreifach, sofern man die Frankenstärke und die damit einhergehenden Wettbewerbsnachteile für Firmen in der Schweiz mitrechnet.
Die moderne Schweiz hat ein Unternehmenssteuerrecht verdient, das diesen gewandelten Ansprüchen gerecht wird:
- Es muss Einfachheit und Verständlichkeit bei den Regelungen vorsehen.
- Es muss Rechtssicherheit und Planbarkeit schaffen.
- Die Steuersätze im internationalen Vergleich müssen tief sein.
- Der politische Prozess sollte reibungslos und rasch erfolgen.
Am 1. April 2015 legte der Bundesrat nach langjährigen Dialogen mit der EU und der OECD und nach Abschluss der Vernehmlassung die Inhalte der Unternehmenssteuerreform III fest. In der Wintersession 2015 hat der Ständerat als Erstrat das Geschäft behandelt. In der im Juni 2016 zu Ende gegangenen Sommersession konnte das Geschäft abgeschlossen werden. Selbst wenn es zu einem Referendum kommt, könnte der angestrebte Zeitplan eingehalten werden: Bei einer Inkraftsetzung auf 2017 (mit einer zweijährigen Umsetzungsfrist in den Kantonen) ist eine Umsetzung auf 2019 möglich.