Das Ziel der Reform im Bereich «Entlastung von Personenunternehmungen» ist neben kleineren Neuerungen unter dem Aspekt der Nachfolgeplanung insbesondere die Ausmerzung einer langjährigen steuersystematischen Ungleichheit, indem bei der Liquidation einer Personenunternehmung die stillen Reserven bisher in einer einzigen Steuerperiode besteuert werden, obwohl diese über mehrere Jahre gestaffelt gebildet wurden. Ferner sollte dem Umstand, dass selbständig Erwerbende ihre Gewinne naturgemäss eher in laufende Reinvestitionen als in die Altersvorsorge stecken, aus steuerlicher Sicht Rechnung getragen werden.
Einen Kernpunkt der Entlastung von Personenunternehmungen stellt die privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung bei der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit dar. Die neuen Aufschubtatbestände sowie die gelockerte Regelung der Ersatzbeschaffung fallen zwar nicht weniger ins Gewicht, dürften sich aus praktischer Sicht jedoch als wesentlich einfacher in der Anwendung herausstellen (vgl. Ziff. 2).
Nachfolgend werden die steuerlichen Konsequenzen auf Stufe direkte Bundessteuer abgehandelt.