Die Schweiz ist ein Importland im Hinblick auf ausländische Arbeitskräfte. Aufgrund einer international niedrigen Arbeitslosenquote1 und eines im internationalen Vergleich hohen Lohnniveaus übt die Schweiz eine grosse Anziehungskraft auf ausländische qualifizierte Arbeitskräfte aus.2
Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder Dienstleister3 in der Schweiz bestehend verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten bei der Begründung und Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen. Neben der Begründung eines klassischen inländischen Arbeitsverhältnisses mit einem in der Schweiz wohnhaften ausländischen Arbeitnehmer kommen weitere Beschäftigungsformen in Betracht, wie z.B. grenzüberschreitende Entsendungen, inländische Anstellungsverträge mit im Ausland ansässigen Personen (internationale Wochenaufenthalter, Grenzgänger und Kurzaufenthalter) oder konzernexterne Beratereinsätze (insbesondere im Bereich Management-, IT- oder Personalberatung). Hinzu kommen neue (moderne) Formen der Beschäftigung, wie z.B. Home-Office-Tätigkeiten.4 Diese Vielzahl der Gestaltungsmöglichkeiten (nachfolgend: «internationale Erwerbverhältnisse») und die hohe Regelungsdichte durch nationale und internationale Rechtsnormen machen das internationale Erwerbsverhältnis zu einer komplexen Angelegenheit für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Mitarbeiterentsendung hat sich mithin von etwas Aussergewöhnlichem zu etwas Alltäglichem entwickelt. Dennoch fehlt es in Unternehmen häufig an strategischer Planung und Kompetenzen bei der administrativen Umsetzung.5 Während früher lediglich internationale Konzerne mit Aspekten des globalen Personaleinsatzes tangiert waren, sind gegenwärtig alle Unternehmensgrössen betroffen. Klein- und Mittelbetriebe (KMU) verfügen jedoch selten über eine Expertise auf diesem Gebiet.6 Zuständig für die strategische Planung und administrative Umsetzung von globalen Personaleinsätzen sind mit entsprechender Expertise ausgestattete (in der Praxis so genannte) Global Mobility Manager oder Expatriate Manager, die häufig von externen Beratern wie Treuhändern unterstützt werden, die mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind. Der vorliegende Beitrag soll dieser Zielgruppe einen steuerlichen Leitfaden bieten.
Aufgrund der Vielzahl potenzieller Sachverhaltskonstellationen und diverser rechtlicher Aspekte beschränkt sich der vorliegende Beitrag thematisch wie folgt:
- Es wird lediglich auf die Entstehung der Steuerpflicht bei grenzübersschreitender Erwerbstätigkeit eingegangen. Spezialthemen – wie z.B. die Besteuerung von Boni und Mitarbeiterbeteiligungen – werden nicht abgehandelt.7
- Es werden ausschliesslich die Inbound-Konstellationen behandelt, d.h. die Beschäftigung bzw. Entsendung international Erwerbstätiger in die Schweiz.
In Punkt 2 wird dargelegt, wann internationale Erwerbsverhältnisse bei Inbound-Fällen überhaupt zu einer Steuerpflicht in der Schweiz führen. Punkt 3 behandelt die internationalen Erwerbsverhältnisse vor dem Hintergrund der einschlägigen Normen aus den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Hierbei werden die speziellen DBA-Regelungen, wie Monteur- und Grenzgängerregelung sowie die Regelungen für leitende Angestellte und Verwaltungsräte dargestellt. Die Problematik der Begründung einer schweizerischen Betriebsstätte durch internationale Erwerbstätige wird ebenfalls thematisiert.