Mors certa, hora incerta – Der Tod ist gewiss, seine Stunde ungewiss. Was man gelegentlich als Inschrift auf Kirchenuhren liest, gilt im beginnenden digitalen Zeitalter nach wie vor. Der Endlichkeit des eigenen Lebens bewusst, planen die Menschen schon seit Jahrtausenden, was mit unserer irdischen Hinterlassenschaft nach unserem Tod geschehen soll. Zu den persönlichen Gütern zählen neben physischen Dingen und Vermögenswerten immer mehr auch eine Unzahl von Daten und nur noch virtuell vorhandene «Besitztümer»: In der Cloud gespeicherte Dokumente, elektronische Fotosammlungen, Profilinhalte von sozialen Medien, aber auch E-Mail-Nachrichten oder nur noch elektronisch und zunehmend auch nicht mehr lokal gespeicherte Geschäftsunterlagen, Bankauszüge und Rechnungen. Zusätzliche Relevanz gewinnt die digitale Nachlassplanung, da vermehrt auch die ältere Generation das Internet aktiv nutzt. So sind im Jahr 2013 allein in der Schweiz ungefähr 3400 Facebook-Nutzer verstorben.1
Während wir für das Erben und Vererben von herkömmlichen Vermögenswerten auf gesetzliche Regelungen und langjährige Erfahrung zurückgreifen können, stellen sich bei der Planung eines digitalen Nachlasses zahlreiche unbeantwortete Fragen. Einige davon für den Schweizer Kontext zu klären, war Ziel eines interdisziplinären Forschungsprojekts der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Die Kommission für Technologie und Innovation des Bundes (KTI) hat das Projekt finanziell unterstützt.2 Der vorliegende Artikel fasst einige Ergebnisse des Forschungsprojekts, die auch für die Treuhandpraxis von Interesse sein könnten, zusammen.