Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den «alten» EU-Mitgliedstaaten (EU-15) ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Als Folge der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 wurde das Abkommen durch ein Protokoll ergänzt. Dieses regelt die schrittweise Einführung mit den zehn neuen EU-Staaten. Für Malta und Zypern galten von Beginn an dieselben Regelungen wie für die «alten» 15 EU-Mitgliedstaaten. Daraus bildet sich die Gruppe der EU-17-Staaten. Am 8. Februar 2009 wurde die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und das Protokoll II zur Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien (EU-2) vom Schweizer Volk gutgeheissen. Das Protokoll II trat am 1. Juni 2009 in Kraft.
Seit mehreren Jahren profitieren Staatsangehörige der «alten» EU-Staaten inkl. Zypern und Malta sowie die EFTA-Staaten von der Personenfreizügigkeit. Seit dem 1. Juni 2004 fallen die nationalen Beschränkungen wie Kontingente sowie der Inländervorrang für die erwähnten Mitgliedstaaten (EU-17) weg. Ab dem 1. Mai 2011 begann eine neue Phase der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs. Zu diesem Zeitpunkt lief die Übergangsfrist gegenüber den EU-8-Staaten ab. Seit dem 1. Mai 2011 ist die Zuwanderung stark angestiegen. Der Bundesrat entschied daher, die Kontingentierung für Personen aus den EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) auf den 1. Mai 2012 wieder einzuführen. Dies gilt für Personen mit einem überjährigen oder unbefristeten Arbeitsvertrag für die Schweiz oder selbständig Erwerbstätige, die sich in der Schweiz niederlassen. Schweizweit können 2180 Bewilligungen für Personen aus den EU-8-Staaten erteilt werden. Der Arbeitsort ist massgebend und die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen kantonalen Migrationsamt. Die Verlängerung einer bestehenden Bewilligung oder die Ausstellung einer Kurzaufenthalterbewilligung (Aufenthaltsdauer von weniger als 365 Tagen) sind davon nicht betroffen.
Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz (2002) hat die Zuwanderung aus den EU-Ländern in die Schweiz deutlich zugenommen. Mit einem Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung von 22% kommen auf 7,8 Mio. Einwohner 1,2 Mio. Personen aus den EU- und EFTA-Ländern. Dies stellt ca. 10% der europäischen Bevölkerung dar, welche im Ausland lebt und arbeitet. Ungefähr 260 000 Grenzgänger und Grenzgängerinnen kommen jeden Tag zur Arbeit in die Schweiz. Das entspricht etwa 25% aller Grenzgänger und Grenzgängerinnen innerhalb Europas. Auch die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Rahmen des FZA kennt seit seinem Inkrafttreten hohe Wachstumsraten. Die Anzahl Dienstleistungserbringer hat sich in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt. 2011 betrug die Wachstumsrate im Vergleich zum Vorjahr 22%. Dies verdeutlicht, wie gut das Abkommen funktioniert und in welchem Ausmass die Personenfreizügigkeit mit der Schweiz auch der EU und ihren Mitgliedstaaten Vorteile bringt. Diese Zahlen haben in gewissen Kreisen in der Schweiz kritische Diskussionen über die Personenfreizügigkeit hervorgerufen. Themen wie Lohndruck, steigende Kosten für das Wohnen und überlastete Transportinfrastrukturen werden mit der Zuwanderung in Verbindung gebracht. Staatsangehörige aus den «alten» Mitgliedstaaten sind von allen Ausländergruppen am besten im Schweizer Arbeitsmarkt integriert. Sie sind überdurchschnittlich qualifiziert und weisen nach den Schweizer Arbeitskräften die niedrigste Arbeitslosenquote auf. Schliesslich blieb ein dämpfender Effekt auf die Löhne der ansässigen Erwerbsbevölkerung weitgehend aus.