Auch mit dem revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht (Art. 957 ff. OR) hat die Schweiz den Bereich des Rechnungswesens im Wesentlichen nur dort der Selbstregulierung überlassen, wo ein zusätzlicher Abschluss bzw. eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard zu erstellen ist. Der Gesetzgeber hat viele Sachthemen nur im Sinne einer Grundsatzgesetzgebung geregelt, indem er lediglich allgemein gehaltene Aussagen formuliert hat und deren Umsetzung bzw. Auslegung sowie die nötige Konkretisierung anderen Stellen überlassen hat. Der Praxis stehen deshalb zahlreiche Kommentierungen und Fachbeiträge zur Verfügung, welche grösstenteils in Form von Fliesstexten Hinweise zur Gesetzesauslegung geben. Der vorliegende Beitrag wählt einen anderen Weg, indem zentrale Fragestellungen aus der Praxis anhand eines fiktiven Unternehmens, der Manella AG, gestellt und mögliche Antworten dazu nachfolgend ausgeführt werden. Abschnitt 2 zeigt deshalb, im Sinne der Ausgangslage, die (teilweise falsch) erstellte Bilanz der Manella AG sowie ergänzende Erläuterungen dazu. In den Abschnitten 3 und 4 werden sodann zu diesen Angaben Fragen gestellt und Lösungsvorschläge ausgeführt. Die vorliegende Fallstudie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit im Sinne einer integralen Behandlung des neuen Rechts; trotzdem vermag sie wesentliche Auslegungsfragen und Umsetzungsprobleme zu thematisieren und Lösungsvorschläge dazu aufzuzeigen.