Die Gründe zur Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsplans können vielfältig sein. Damit kann die Motivation der Mitarbeiter gesteigert werden. Im Rahmen eines Aktienplans gibt der Arbeitgeber den Angestellten entweder eigene Aktien oder solche ihr nahestehender Unternehmungen (in der Regel zum Vorzugspreis oder sogar unentgeltlich) aus. Die Mitarbeiter werden so zu Aktionären und erwerben alle mit der Aktie verbundenen Rechte und Pflichten wie das Stimm-, Bezugs- und Dividendenrecht. Die Einräumung dieser Rechte kann aber nur zum Tragen kommen, wenn das Eigentumsrecht an der Aktie übertragen wird. In der Regel beinhaltet die Übertragung des Eigentumsrechts die volle Verfügungsmacht über die erworbene Sache oder das erworbene Recht. Der Arbeitgeber will die Mitarbeiter jedoch längerfristig an sich binden, weshalb er die Verfügungsmacht über die Aktie mit Bedingungen einschränkt. Dies kann beispielsweise mittels einer Rückgabeverpflichtung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer oder einem Veräusserungsverbot während einer bestimmten Zeit erfolgen. Das Veräusserungsverbot verwirklicht der Arbeitgeber, indem er die Aktien bei einer Bank oder einer eigens zu diesem Zweck errichteten Stiftung oder Gesellschaft hinterlegt.