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1.12.2016, Orlando Rabaglio, Anna Schihin
Neuerungen auf den 1. Januar 2017 bei Steuern und Sozialversicherungen
Nichts ist so beständig wie die Veränderung – das gilt in besonderem Masse für das Steuerrecht in der Schweiz. Auf der Dauerbaustelle Steuerrecht gibt es neben den grossen Projekten (Unternehmenssteuerreform III, Revision des Mehrwertsteuergesetzes) auch viele kleinere Themen. Die Übersicht über die vielen Änderungen und Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen zu behalten, ist für den Berater immer schwieriger, weshalb hier eine Zusammenfassung mit Hinweisen auf die auch im Internet-Zeitalter nicht immer leicht zu findenden Rechtsquellen geboten wird.
1. Blick in die nahe Zukunft (Inkrafttreten 2018 oder später)
1.1 Direkte Steuern – Unternehmenssteuerreform III (USR III)
Die Referendums-Abstimmung zur USR III findet am 12. Februar 2017 statt. Die Umsetzung setzt indessen noch intensive gesetzgeberische Arbeit in den Kantonen voraus, weshalb mit einem frühesten Inkrafttreten auf das Jahr 2019 zu rechnen ist. Zurzeit ist aber jedenfalls ein aufmerksames Beobachten der Entwicklung angezeigt, damit Unternehmen rechtzeitig auf sich abzeichnende Veränderungen reagieren und sich neu einrichten können.1
1.2 Mehrwertsteuern – Revision des Mehrwertsteuergesetzes